LHstv.in Beate Prettner: Land Kärnten, Gemeinden und Tierärztekammer starten wieder Kastration für verwilderte Streunerkatzen – seit 2018 hat sich Aktion mehr als verdreifacht – in Österreich gilt eine Kastrationspflicht für alle Katzen und Kater mit Ausnahme von Katzenzuchten
Ihr Vermehrungsvermögen ist gigantisch: Katzen sind in einem Alter ab fünf Monaten geschlechtsreif und können bis zu zweimal im Jahr Kätzchen bekommen. So ist es theoretisch möglich, dass auf ein „wildes“ Katzenpaar nach wenigen Jahren tausende Nachkommen zurückzuführen sind. „Die einzig nachhaltige und tiergerechte Methode, die sonst rasant wachsende Population von Streunerkatzen einzudämmen, stellt die Kastration dieser Tiere dar“, erklärt Tierschutzreferentin Beate Prettner. Deshalb startet das Land Kärnten auch heuer wieder die Aktion „Katzenkastration“. „Damit wird nicht nur die grenzenlose Katzenvermehrung eingedämmt, wir reduzieren auch die Ausbreitung von Krankheiten und deren Übertragung auf den Menschen“, betont Prettner. Gemeint ist damit vor allem die weitverbreitete Toxoplasmose, die von Katzen über deren Ausscheidungen auf den Menschen übertragen wird. Es handelt sich um eine Parasitenerkrankung.
In Österreich ist die Kastration von Freigängerkatzen gesetzlich vorgeschrieben (Ausnahme: bei der Bezirkshauptmannschaft gemeldete Katzenzuchten inkl. Eintragung der Zuchttiere in der österreichischen Heimtierdatenbank). Bei Nichtbeachtung drohen Strafen bis zu 3.750 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 7.500 Euro. „Seit 2016 gibt es auch keine Ausnahmen von der Katzenkastration in bäuerlicher Haltung mehr. Entweder müssen die auf Bauernhöfen lebenden Katzen kastriert werden oder sie sind als Zuchtkatzen zu melden“, informiert Beate Prettner.
Die Aktion „Katzenkastration“ wird vom Land Kärnten gemeinsam mit dem Gemeindebund und der Kärntner Tierärztekammer durchgeführt. Wie läuft die Aktion ab? „Anlaufstelle für aufmerksame Bürger oder Tierschutzvereine sind die Gemeinden; sie können beim Land die Förderungen für die Kastration von Streunerkatzen geltend machen. Die Tierärzte, die sich an der Aktion beteiligen, führen die Kastration und die Kennzeichnung mittels Mikrochip durch. „Die Tierärzte erhalten dafür 79 Euro für jede kastrierte weibliche Katze und 46,50 Euro für jeden kastrierten Kater und verzichten damit auf einen Teil ihres Honorars“, sagt Prettner. Die von der Firma ANIMAL DATA unentgeltlich eingetragenen Mikrochipnummern ermöglichen das Wiedererkennen bereits kastrierter Tiere. In den letzten 4 Jahren hat sich die Zahl der jährlichen Kastrationen mehr als verdreifacht. Zuletzt waren es rund 1000 Katzen, die eingefangen und kastriert wurden.
Auch die Marktgemeinde Greifenburg beteiligt sich an dieser Aktion und bittet ihre Bürger*innen um Unterstützung.