Wir möchten unsere Landwirte darüber informieren, dass die Anträge für Förderungen für die Tierzucht (Beiträge für Besamungen) gemäß der Kärntner Tierzuchtförderungsverordnung bis zum 31.03.2021 beim Gemeindeamt einlangen müssen! Später eingebrachte Anträge können aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Anträge finden Sie im nachstehenden Link und sind ebenso am Gemeindeamt erhältlich